Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere nachfolgenden Bedingungen an.
Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
- Angebot / Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend.
Kundenaufträge werden nur in schriftlicher Form entgegen genommen. Ein Vertrag ist erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung unsererseits wirksam.
Werden Aufträge ausnahmsweise ohne Vertrag ausgeführt, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Vergütung
Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anfallender Handling-, Verpackung- und Versandkosten.
Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beansprucht werden.
Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.
Soweit im Einzelfall Verträge mit Dritten über Fremdleistungen abgeschlossen werden, sind die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten. Dafür bedarf es ausdrücklich keiner Zustimmung des Auftraggebers.
Sonstige Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber ebenfalls ersetzt.
Bereits vorverauslagte Kosten an Dritte z.B. Materialien und Leistungen sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen und vom Auftraggeber bei Widerruf des Vertrages zu vergüten.
- Zahlungsbedingungen
Bei gewerblichen Bestandskunden ist die Rechnung innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Neukunden behalten wir uns eine Abschlagszahlung im Voraus vor. Restliche Teilbeträge sind bei Lieferung zu leisten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Die Vergütungen sind bei Lieferung fällig. Werden die Waren oder Dienstleistungen in Teilen (Entwürfe, Teillieferungen) abgenommen, so sind bei Abnahme von Teillieferungen Teilvergütungen zu zahlen.
- Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, die für die Erstellung der Maßnahmen gemäß der Realisierung des Auftrags nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu gestaltenden Objekte und die gestellten Unterlagen, die er zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt uns der Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Für die Fahrzeugfolierung wird ein schriftlicher Nachweis über den rechtmäßigen Besitz gefordert.
- Urheberrecht
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Wir sind bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.
Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es unserer dazu vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.1 Nutzungsrechte / Kreation
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wir bleiben in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe, Vervielfältigungen und Produktionen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
6.2 Nutzungsrechte / Webdesign
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Wir räumen dem Auftraggeber für die Internetpräsentation das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und sind zusätzlich zu vergüten.
Wir sind berechtigt, unsere Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen.
Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung vorgenommen werden. Für daraus resultierende Fehlinterpretationen in Onlinemedien übernommen wir ausdrücklich keine Haftung. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung.
Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
- Herausgabe von Daten
Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Dem Auftraggeber gestellte Datenträger, Dateien und Daten, dürfen nur mit Einwilligung verändert werden.
- Vorlagen und Korrekturen
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Korrekturmuster sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und als produktionreif schriftlich erklärt zurückzugeben. Für übersehene Fehler wird ausdrücklich nicht gehaftet.
9.1 Haftung / Allgemein
Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Summe nach begrenzt auf die Höhe des voraussehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten bzw. tatsächlich gezahlten Vergütung.
9.2 Haftung / Kreation
Wir haften nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von Entwürfen und sonstigen Designarbeiten, die wir dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Insbesondere haften wir nicht für die Verletzung von Urheberrechten bei der Umsetzung von Entwürfen und sonstigen Designarbeiten, dessen Quellen uns unbekannt sind und uns zur Gestaltung zur Verfügung getellt werden. Für die Recherche bzw. Nutzungserlaubnis von bereits entwickelten Entwürfen oder Auszügen daraus, ist allein der Auftraggeber zuständig.
Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen, sofern nicht gesondert beauftragt.
In keinem Fall haften wir für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
9.3 Haftung / Produktion
Bei Übergabe ist die produzierte Ware bzw. die Dienstleistung unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Fehlmengen seitens des Auftraggebers zu prüfen. Eventuell versteckte Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab der Übergabe schriftlich anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware oder Dienstleistungen als genehmigt.
Bei berechtigten Beanstandungen beschränken sich Gewährleistungsansprüche auf das Recht nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung in einer angemessenen Frist.
Schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
Bei Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird in demselben Umfang Gewähr geleistet, wie für den ursprünglichen Gegenstand. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Eine Haftung ist ausgeschlossen für folgende Fälle: Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt oder durch Dritte, versteckte Mängel verwendeter Materialien, Folgeschäden durch falschen Umgang oder falscher Pflege.
Auf handwerkliche Ausführungen gewähren wir 2 Jahre Garantie.
Speziell für Folienarbeiten gelten unsere zusätzlichen Vertragsvereinbarungen.
- Toleranzen und Abweichungen
Kleine Unregelmäßigkeiten, wie solche, die bei der Eigenart der Erzeugung vorkommen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Warenabnahme oder zu Abzügen durch den Auftraggeber.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
Speziell für Folienarbeiten gelten unsere zusätzlichen Vertragsvereinbarungen.
- Datenschutzerklärung
Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.
Wir verwenden personenbezogene Daten zur Abwicklung und Durchführung von Bestellungen. Wir geben Daten nicht ohne eine ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die wir für die Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen hinzuziehen (z.B. Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränken wir die Weitergabe personenbezogener Daten auf das erforderliche Minimum.
- Lieferung und Termine
Die angegebenen Liefertermine sind nur annähernd und so bemessen, dass die Einhaltung bei normalem Geschäftsgang wahrscheinlich ist. Im Falle höherer Gewalt und bei Ausfall von Personal und Maschinen sind wir für deren Dauer von der Verpflichtung zur Lieferung entbunden. Durch Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Burkhardt Thomas und Denise GbR.
Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.