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HomeZusätzliche Vereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen für Folierungen

1. Allgemeines

Diese Zusatzvereinbarungen enthalten besondere Bedingungen für Folierungsarbeiten und gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt sie mit der Auftragserteilung an.

 

2. Erfüllbarkeit / Grenzen

Eine Folierung ist kein Lackersatz. Aufgrund der Materialeigenschaften können bestimmte Bauteile nicht in einem Stück foliert werden; entstehende Überlappungen stellen keinen Verarbeitungsmangel dar.

 

3. Umfang der Folierung

Es werden primär von außen sichtbare Lackflächen foliert. Einstiege, Türfalze und Innenbereiche sind nicht enthalten und können gegen Aufpreis foliert werden. Nicht lackierte Kunststoffe und Gummidichtungen werden nicht foliert.

 

4. Spaltmaße und Dichtungen

Enge Spaltmaße oder bestimmte Dichtungen können zu leichtem Aufstellen der Folie führen. Dies kann nicht immer vorhergesehen werden; im Bedarfsfall wird nachgebessert. Bei hellen Lacken und dunklen Folien kann zusätzlicher Vorbereitungsaufwand entstehen.

 

5. Vorschäden im Lack

Vorhandene Lackschäden bleiben aufgrund der Folieneigenschaft sichtbar. Für optimale Ergebnisse sollten Unebenheiten vorab fachgerecht beseitigt werden.

 

6. Lackschäden beim Entfernen

Hebt sich Lack beim Ablösen der Folie, liegt dies in der Regel an unzureichender Haftung des Lackes und stellt keinen Folierungsmangel dar.

 

7. Teilfolierungen und Beschriftungen

Unterschiedliche Alterung von lackierten und folierten Flächen kann nach Entfernen der Folie zu Farb- und Glanzunterschieden oder Geisterbildern führen. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.

 

8. Staubeinschlüsse und Luftbläschen

Geringe Staubeinschlüsse sind trotz sorgfältiger Arbeitsumgebung möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Luftbläschen diffundieren üblicherweise nach einiger Zeit durch die Folie.

 

9. Typenschilder und Embleme

Zur Folierung werden Embleme in der Regel entfernt und häufig dabei beschädigt. Ersatz wird auf Wunsch berechnet.

 

10. Demontagearbeiten

Falls Demontagen erforderlich sind, können externe Fachwerkstätten beauftragt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Beschädigte Kleinteile bis 50 Euro werden ohne Rücksprache ersetzt.

 

11. Arbeitsdauer

Eine Vollfolierung dauert in der Regel etwa sieben Arbeitstage. Die Anlieferung erfolgt am Vortag des Arbeitsbeginns, Abholung am Folgetag der Fertigstellung.

 

12. Annahme und Übergabe

Fahrzeuge müssen gereinigt und frei von Wachs/Polituren übergeben werden. Unzureichende Reinigung führt zu Mehrkosten. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs.

 

13. Haltbarkeit der Folie

Die Haltbarkeit richtet sich nach Herstellervorgaben und unterscheidet sich bei horizontalen und vertikalen Flächen. Digitaldrucke richten sich nach der Lebensdauer der verwendeten Tinten.

 

14. Gewährleistung

Es gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren auf die handwerkliche Verarbeitung. Für Materialfehler der Folien oder Schäden durch mangelhafte Pflege wird keine Haftung übernommen.

 

15. Eigenwerbung

Zur Dokumentation erstellte Bilder dürfen zu Werbezwecken genutzt werden. Persönliche Merkmale werden unkenntlich gemacht.

 

16. Signatur

Die Folierung kann mit einem dezenten Signaturlogo versehen werden. Der Kunde kann dies vor Beginn ablehnen.

 

17. Vorlagen und Druckdaten

Benötigte Daten und Vorlagen sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Datenoptimierungen werden gesondert berechnet. Ein farbverbindlicher Proof ist erforderlich.

 

18. Entwürfe und kreatives Eigentum

Designentwürfe sind kostenpflichtig. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

 

19. Auftragserteilung

Der Auftrag kann schriftlich oder in Ausnahmefällen mündlich erfolgen.

 

20. Stornierung eines Auftrags

Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Bereits bestelltes, zugeschnittenes oder individuell hergestelltes Material wird zu 100 Prozent berechnet. Zusätzlich gelten folgende pauschale Ausfallentschädigungen, berechnet vom Gesamtpreis:

bis 30 Tage vor Termin: 20 Prozent

bis 14 Tage vor Termin: 40 Prozent

bis 7 Tage vor Termin: 60 Prozent

weniger als 7 Tage vor Termin: 80 Prozent. Bereits beauftragte Fremdleistungen werden zu 100 Prozent berechnet.

 

21. Kfz-Vorschäden und Unfallschäden

Nach Lackierarbeiten muss der Lack vollständig ausgehärtet sein (ca. vier Wochen). Für mangelnde Haftung auf nachlackierten Teilen wird keine Garantie übernommen.

 

22. Farbunterschiede

Folienchargen können leicht variieren. Reservefolien derselben Charge werden empfohlen, Unterschiede können jedoch aufgrund der Alterung der am Fahrzeug befindlichen Folie auftreten.

 

23. Zahlungsziel

Gewerbe- und Firmenkunden: sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Privat- und Erstkunden: 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent nach Fertigstellung.

 

24. Widerruf

Da Folierungen individuell für den Auftraggeber angefertigt werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB. Wird der Arbeitsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist verlangt, sind im Falle eines dennoch erklärten Widerrufs die vollständigen Materialkosten sowie der Wert der bis dahin erbrachten Leistungen zu erstatten.

Das können Sie erwarten:

Wir sind Premiumfolierer!
Unsere zufriedenen Kunden kommen aus ganz Bayern. Wir garantieren eine lackunschädliche und hochprofessionelle Folierung für Autos, Motorräder und Transporter.
Sie finden uns im Städtedreieck Nürnberg, Fürth und Erlangen.

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