Zusätzliche Vereinbarungen für Folierungen
1. Allgemeines
Diese Zusatzvereinbarungen enthalten besondere Bedingungen für Folierungsarbeiten und gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt sie mit der Auftragserteilung an.
2. Erfüllbarkeit / Grenzen
Eine Folierung ist kein Lackersatz. Aufgrund der Materialeigenschaften können bestimmte Bauteile nicht in einem Stück foliert werden; entstehende Überlappungen stellen keinen Verarbeitungsmangel dar.
3. Umfang der Folierung
Es werden primär von außen sichtbare Lackflächen foliert. Einstiege, Türfalze und Innenbereiche sind nicht enthalten und können gegen Aufpreis foliert werden. Nicht lackierte Kunststoffe und Gummidichtungen werden nicht foliert.
4. Spaltmaße und Dichtungen
Enge Spaltmaße oder bestimmte Dichtungen können zu leichtem Aufstellen der Folie führen. Dies kann nicht immer vorhergesehen werden; im Bedarfsfall wird nachgebessert. Bei hellen Lacken und dunklen Folien kann zusätzlicher Vorbereitungsaufwand entstehen.
5. Vorschäden im Lack
Vorhandene Lackschäden bleiben aufgrund der Folieneigenschaft sichtbar. Für optimale Ergebnisse sollten Unebenheiten vorab fachgerecht beseitigt werden.
6. Lackschäden beim Entfernen
Hebt sich Lack beim Ablösen der Folie, liegt dies in der Regel an unzureichender Haftung des Lackes und stellt keinen Folierungsmangel dar.
7. Teilfolierungen und Beschriftungen
Unterschiedliche Alterung von lackierten und folierten Flächen kann nach Entfernen der Folie zu Farb- und Glanzunterschieden oder Geisterbildern führen. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.
8. Staubeinschlüsse und Luftbläschen
Geringe Staubeinschlüsse sind trotz sorgfältiger Arbeitsumgebung möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Luftbläschen diffundieren üblicherweise nach einiger Zeit durch die Folie.
9. Typenschilder und Embleme
Zur Folierung werden Embleme in der Regel entfernt und häufig dabei beschädigt. Ersatz wird auf Wunsch berechnet.
10. Demontagearbeiten
Falls Demontagen erforderlich sind, können externe Fachwerkstätten beauftragt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Beschädigte Kleinteile bis 50 Euro werden ohne Rücksprache ersetzt.
11. Arbeitsdauer
Eine Vollfolierung dauert in der Regel etwa sieben Arbeitstage. Die Anlieferung erfolgt am Vortag des Arbeitsbeginns, Abholung am Folgetag der Fertigstellung.
12. Annahme und Übergabe
Fahrzeuge müssen gereinigt und frei von Wachs/Polituren übergeben werden. Unzureichende Reinigung führt zu Mehrkosten. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs.
13. Haltbarkeit der Folie
Die Haltbarkeit richtet sich nach Herstellervorgaben und unterscheidet sich bei horizontalen und vertikalen Flächen. Digitaldrucke richten sich nach der Lebensdauer der verwendeten Tinten.
14. Gewährleistung
Es gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren auf die handwerkliche Verarbeitung. Für Materialfehler der Folien oder Schäden durch mangelhafte Pflege wird keine Haftung übernommen.
15. Eigenwerbung
Zur Dokumentation erstellte Bilder dürfen zu Werbezwecken genutzt werden. Persönliche Merkmale werden unkenntlich gemacht.
16. Signatur
Die Folierung kann mit einem dezenten Signaturlogo versehen werden. Der Kunde kann dies vor Beginn ablehnen.
17. Vorlagen und Druckdaten
Benötigte Daten und Vorlagen sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Datenoptimierungen werden gesondert berechnet. Ein farbverbindlicher Proof ist erforderlich.
18. Entwürfe und kreatives Eigentum
Designentwürfe sind kostenpflichtig. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
19. Auftragserteilung
Der Auftrag kann schriftlich oder in Ausnahmefällen mündlich erfolgen.
20. Stornierung eines Auftrags
Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Bereits bestelltes, zugeschnittenes oder individuell hergestelltes Material wird zu 100 Prozent berechnet. Zusätzlich gelten folgende pauschale Ausfallentschädigungen, berechnet vom Gesamtpreis:
bis 30 Tage vor Termin: 20 Prozent
bis 14 Tage vor Termin: 40 Prozent
bis 7 Tage vor Termin: 60 Prozent
weniger als 7 Tage vor Termin: 80 Prozent. Bereits beauftragte Fremdleistungen werden zu 100 Prozent berechnet.
21. Kfz-Vorschäden und Unfallschäden
Nach Lackierarbeiten muss der Lack vollständig ausgehärtet sein (ca. vier Wochen). Für mangelnde Haftung auf nachlackierten Teilen wird keine Garantie übernommen.
22. Farbunterschiede
Folienchargen können leicht variieren. Reservefolien derselben Charge werden empfohlen, Unterschiede können jedoch aufgrund der Alterung der am Fahrzeug befindlichen Folie auftreten.
23. Zahlungsziel
Gewerbe- und Firmenkunden: sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Privat- und Erstkunden: 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent nach Fertigstellung.
24. Widerruf
Da Folierungen individuell für den Auftraggeber angefertigt werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB. Wird der Arbeitsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist verlangt, sind im Falle eines dennoch erklärten Widerrufs die vollständigen Materialkosten sowie der Wert der bis dahin erbrachten Leistungen zu erstatten.