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HomeZusätzliche Vereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen für Folierungen

  1. Allgemeines

Die folgenden Vertragsbestimmungen enthalten Detailinformationen speziell zu Folierungen. Diese sind neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber zu akzeptieren.

Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an.

 

  1. Erfüllbarkeit / Grenzen

Eine Folierung ist weder eine „billige“ Lackierung noch ein Lackersatz. Sie stellt vielmehr eine vollwertige Lösung für die Farbgebung oder Werbegestaltung auf Zeit dar. Bedingt durch das Medium Folie sind Grenzen gesetzt. Z.B. können aus Gründen der technischen Haltbarkeit manche Fahrzeugteile nicht aus einem Stück Folie beklebt werden. Die in solchen Fällen entstehende Überlappung wird auf Lichtkanten gesetzt und stellt ausdrücklich keinen Verarbeitungsmangel dar.

 

  1. Umfang

Es werden primär nur von außen sichtbare Lackfächen foliert. Die Einstiegs- und Öffnungsbereiche gehören nicht zum üblichen Aufwand, können jedoch meistens gegen Aufpreis foliert werden. Unlackierte Kunststoffteile werden nicht foliert. Der Kleber kann hierauf nicht genügend Haftkraft aufbauen. Gleiches gilt für Gummidichtungen und Sillikonnähte (Dehnfugen).

 

  1. Spaltmaße und Dichtungen

Die Spaltmaße einiger Hersteller sind derart eng, dass sich die Folienschicht durch Kontakt oder Vibrationen aufstellen kann. Gleiches gilt für manche Gummidichtungen und Leisten sowie bei Folierungen im Innenbereich. Da dies nicht zwingend vorauszusehen ist, kann im Schadenfall lediglich ausgebessert werden.

Es ist notwendig, die Farbe des Lackes vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Bei einer Kombination von hellen Lacken mit dunklen Folien müssen die Spaltmaße/Falze der zu öffnenden Karosserieteile besonders vorbereitet werden, da sie sonst hell blitzen. Dies ist mit einem Mehraufwand verbunden, der je nach Fahrzeugmodell preislich unterschiedlich beurteilt werden kann.

 

  1. Vorschäden

Folie legt sich auf Lack wie eine zweite Haut. Vorab fühlbare Schäden bleiben deswegen auch nach der Folierung sichtbar! Für ein perfektes Resultat sollten derartige Unebenheiten vor der Folierung von einem Fachmann beseitigt werden.

 

  1. Lackschäden

Der Haftwert von Lack übersteigt generell dem Haftwert der von uns verwendeten Folien. Somit zeigt ein Anheben des Lackes beim Ablösen der Folie lediglich dessen unzulängliche Haftung auf dem Untergrund und ist nicht auf eine mangelhafte Folierung zurückzuführen. Dies kann aber auch bei Vorschäden wie in Ziffer 5 beschrieben auftreten. Für solche Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Teilfolierungen und Beschriftungen

Die durch partielle Folierungen oder Beschriftungen abgedeckten Lackflächen werden nicht so altern wie die offenliegenden. Daraus kann nach Entfernen der Folie mittel- bis langfristig ein Unterschied in Glanz und Farbe entstehen, auch sogenannte Geisterbilder sind möglich. Dafür kann keinerlei Haftung übernommen werden.

 

  1. Staubeinschlüsse und Blasen

Das Verarbeiten von Folien ist Handarbeit und trotz angemessener Räumlichkeiten ist es nicht möglich Staubeinschlüsse auszuschließen. Diese werden bestmöglich vermieden und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei gebrauchten Fahrzeugen besteht ein erhöhtes Risiko dafür. Eventuell unter der Folie gefangene Luftblasen diffundieren mit der Zeit durch die Poren der Folie und stellen ebenso wenig einen Reklamationsgrund dar.

 

  1. Typenschilder/Embleme

Diese werden zur Folierung entfernt. Leider werden sie dadurch auch in den meisten Fällen beschädigt und nicht wieder angebracht. Sollte der Kunde diese Teile ersetzt haben wollen, so werden sie in Rechnung gestellt.

 

  1. Demontage

Sollten Anbauteile demontiert werden müssen, kann es erforderlich sein, Fachpersonal der jeweiligen Markenwerkstätten hinzuzuziehen. Diese Kosten und der damit verbundene Mehraufwand sind vom Kunden zu tragen. Etwaige Dienstleistungen werden vorher angekündigt.

Sollten beim Demontieren oder der Wiedermontage von Bauteilen Befestigungsteile (z.B. Clipse) beschädigt werden oder kaputt gehen, so werden diese bei einem Warenwert unter 50 Euro ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden über eine Markenwerkstatt bezogen und dem vereinbarten Preis angerechnet.

 

  1. Arbeitsdauer

Eine Vollfolierung dauert in der Regel 7 Arbeitstage. Der genaue Zeitaufwand ist jedoch von Fall zu Fall zu klären. Die Annahme des Kfz erfolgt am Vortag des ersten Arbeitstages, die Übernahme am Folgetag des letzten Arbeitstages.

 

  1. Annahme und Übergabe

Das Anliefern und Abholen des / der Kfz erfolgt gewöhnlich durch den Kunden und auf dessen Kosten. Fahrzeuge sind gewaschen und ohne Oberflächenbehandlung (z.B. Wachs, Politur) zu übergeben. Im Fall, das ein Kfz nicht ausreichend gereinigt übergeben wird, entstehen Mehrkosten, die sich am Zeitaufwand der Reinigung orientieren. Im Winter kann zudem mit einer Verzögerung der Fertigstellung gerechnet werden, da Wasser für die Folierung in allen Spalten und Dichtungen verdunstet sein muss.

Es wird bei Annahme ein Protokoll angelegt, welches bis zum Projektende den Zustand des Kfz dokumentiert.

Erfahrungsgemäß fallen kleinere Beschädigungen (z.B. Kratzer, Lackschäden, Lackunebenheiten etc.) am Kfz erst nach der intensiven Reinigung auf. Diese dokumentieren wir mit Fotos.

 

  1. Haltbarkeit

Diese richtet sich nach den aktuellen Angaben der Hersteller. Es wird zwischen horizontal verklebten und vertikal verklebten Flächen unterschieden. Diese Werte sind Richtwerte und orientieren sich an mitteleuropäischem Klima. Bei digital bedruckten Medien orientiert sich die Haltbarkeit generell an der Lebensdauer der Tinten. Diese liegt je nach Nutzung bei ca. 3 Jahren.

 

  1. Gewährleistung

Wir geben 2 Jahre Gewähr auf die handwerkliche Verarbeitung. Dies deckt Mängel ab, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung unsererseits zurückzuführen sind. Für Mängel in den verwendeten Folien oder Schäden, die aus mangelhafter Pflege resultieren, übernehmen wir keine Haftung.

Außerdem haften wir nicht für Schäden, die durch den Eingriff von Dritten verursacht wurden (z.B. Neutralisierung von Folien).

 

  1. Eigenwerbung

Die zur Dokumentationszwecken erstellten Bilder werden zur Eigenwerbung genutzt. Nummernschilder o.ä. persönliche Merkmale werden unkenntlich gemacht. Wir erlauben uns, das Fahrzeug dazu an einen geeigneten und nahen Ort zu fahren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, außer er widerspricht einer Fahrt ausdrücklich.

 

  1. Signatur

Von uns folierte und beschriftete Fahrzeuge können mit einem „Signatur-Logo“ versehen werden. Ist dies vom Kunden nicht erwünscht, wird um Mitteilung vor Arbeitsbeginn gebeten.

 

  1. Vorlagen

Alle zur Gestaltung notwendigen Vorlagen sind vom Kunden zu erbringen. Die Dateiformate sind im Einzelfall abzustimmen. Eine zur Auftragserfüllung notwendige Optimierung von Daten wird zusätzlich zum Folierungspreis berechnet. Sollten Drucke angefertigt werden, benötigen wir ein farbverbindlichen Ausdruck. Ohne diesen wird nach den angelegten Farbwerten der angelieferten Dateien gedruckt.

 

  1. Entwürfe und kreatives Eigentum

Die Erstellung von Entwürfen ist entgeltlich.

Das Urheberrecht an den durch den Auftragnehmer erstellten Daten verbleibt bei diesem. Jede weitere Nutzung ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.

 

  1. Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung kann nur schriftlich erfolgen. In besonderen Fällen genügt eine mündliche Vereinbarung.

 

  1. Stornierung eines Auftrages / Ausfallentschädigung

Kundenseitige Absage:
Bis 30 Tage vor dem reservierten Termin / kostenfrei stornierbar*
Bis 14 Tage vor dem reservierten Termin / Es werden 70% des Gesamtbetrages fällig*.
Bis 7 Tage vor dem reservierten Termin / Es werden 100% des Gesamtbetrages fällig*.

* zuzüglich eventuell bereits angeschafftem Arbeitsmaterial (Folien etc.).

  1. KfZ Vorschäden / Unfallschäden

Zunächst müssen alle betroffenen Bauteile des Kfz instand gesetzt werden. Nach einer Lackierung kann eine Folierung erst nach vollständigem Aushärten des Lackes erfolgen. Dies dauert durchschnittlich 4 Wochen.

Eine verfrühte Folierung kann dazu führen, dass sich der Lack beim Entfernen der Folie mit ablöst. Informieren Sie uns über frisch lackierte Fahrzeugteile. Eine Garantie für die Haftung auf nachlackierten Bauteilen geben wir grundsätzlich nicht.

 

  1. Farbunterschiede

Folien werden mit geringen Toleranzwerten hergestellt. Dennoch kann es sein, dass Farbtöne von einer Produktion zur nächsten leicht abweichen. Wir empfehlen daher, zusätzliches Folienmaterial derselben Charge zu bestellen. Im Schadenfall kann so garantiert werden, dass die Folie für eine Reparatur aus der ursprünglichen Produktion stammt. Allerdings altert die Folie am Fahrzeug im Gegensatz zum geschützten Restbestand. Eine 100 %ige Garantie,  dass Farbtöne nicht doch abweichen gibt es deshalb nicht.

 

  1. Zahlungsziel

Gewerbe- und Firmenkunden: 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge oder Skonto.

Privat- und Erstkunden: 50% bei Auftragserteilung / 50% nach Abschluss der Arbeiten.

Das können Sie erwarten:

Wir sind Premiumfolierer!
Unsere zufriedenen Kunden kommen aus ganz Bayern. Wir garantieren eine lackunschädliche und hochprofessionelle Folierung für Autos, Motorräder und Transporter.
Sie finden uns im Städtedreieck Nürnberg, Fürth und Erlangen.

3M Zertifizierter Fachbetrieb
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